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   VGH Hessen, 27.03.2006 - 9 UE 705/05.A   

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VGH Hessen, 27.03.2006 - 9 UE 705/05.A (https://dejure.org/2006,13673)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.03.2006 - 9 UE 705/05.A (https://dejure.org/2006,13673)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. März 2006 - 9 UE 705/05.A (https://dejure.org/2006,13673)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Registrierung jedweder exilpolitischen Tätigkeiten auch einfacher Mitglieder der EDP durch den eritreischen Staat; Wahrscheinlichkeit der Verfolgung in Anwendung des strengeren Prognosemaßstabs; Qualifizierung einer Verfolgung als politisch; Drohen von politischer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1
    Eritrea, EDP, Eritrean Democratic Party, Mitglieder, exilpolitische Betätigung, Überwachung im Aufnahmeland, politische Entwicklung, Oppositionelle, Gefälligkeitsbescheinigungen, Internet

  • Judicialis

    AufenthG § 60 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2006 - 9 UE 705/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1997 - BVerwG 9 C 9.96 -, BVerwGE 104, 97 = NVwZ 1997, 1134), die auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der vergleichbaren Problematik bei Art. 16a GG zurückgeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 -, BVerfGE 54, 341), darf einem ausländischen Antragsteller, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, der Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention nur dann versagt werden, wenn bei einer Rückkehr in den Verfolgerstaat eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist (so genannter herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab).
  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2006 - 9 UE 705/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1997 - BVerwG 9 C 9.96 -, BVerwGE 104, 97 = NVwZ 1997, 1134), die auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der vergleichbaren Problematik bei Art. 16a GG zurückgeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 -, BVerfGE 54, 341), darf einem ausländischen Antragsteller, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, der Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention nur dann versagt werden, wenn bei einer Rückkehr in den Verfolgerstaat eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist (so genannter herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab).
  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Asylrelevanz staatlicher Maßnahmen bei der

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2006 - 9 UE 705/05
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497.90 -, InfAuslR 1991, 262, vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 -, InfAuslR 1992, 152 und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92 u. a. -, InfAuslR 1993, 310).
  • BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung politischer Verfolgung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2006 - 9 UE 705/05
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497.90 -, InfAuslR 1991, 262, vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 -, InfAuslR 1992, 152 und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92 u. a. -, InfAuslR 1993, 310).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Unterlassen einer Beweiserhebung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2006 - 9 UE 705/05
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497.90 -, InfAuslR 1991, 262, vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 -, InfAuslR 1992, 152 und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92 u. a. -, InfAuslR 1993, 310).
  • BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 31.99

    Irak; Nordirak als inländische Fluchtalternative; Regelungsgehalt des Tenors

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2006 - 9 UE 705/05
    Gibt es keinen solchen Staat, unterbleibt die Abschiebungsandrohung (BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 9 C 31.99 -, InfAuslR 2000, 99).
  • BVerwG, 14.09.1993 - 9 C 205.93

    Vietnamesischer Gastarbeiter der DDR - Reintegrationsabkommen - Freiwillige

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2006 - 9 UE 705/05
    War der Flüchtling dagegen zum Zeitpunkt seiner Ausreise nicht verfolgt oder von Verfolgungsmaßnahmen bedroht, kommt es für die Prognose der Verfolgungsgefahr darauf an, festzustellen, ob politische Verfolgung bei einer Rückkehr in das Heimatland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 1993 - BVerwG 9 C 205.93 -, DVBl. 1994, 68 = DÖV 1994, 662).
  • VG Augsburg, 24.08.2007 - Au 1 K 07.30161

    Eritrea, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Nachdem die einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen, die bereits die einfache Mitgliedschaft in der EDP für die Feststellung eines Abschiebungsverbots genügen lassen, vor Eintritt des Klägers in die Partei ergangen sind (so z. B. BayVGH vom 14.8.2006 Az. 9 B 04.30627; HessVGH vom 27.3.2006 Az. 9 UE 705/05 A) und der Kläger anwaltlich vertreten ist, lag die Kenntnis vom möglichen Wiederaufgreifensgrund bereits zum Zeitpunkt des Eintritts des Klägers in die EDP bzw. innerhalb von drei Monaten nach dem Eintritt vor.

    Dem Kläger droht wegen der exilpolitischen Betätigung für die Eritrean Democratic Party (EDP) im Fall der Rückkehr nach Eritrea mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung (vgl. dazu allgemein BayVGH vom 14.8.2006 Az. 9 B 04.30627 - juris - HessVGH vom 27.3.2006 Az. 9 UE 705/05.A).

    Die eritreische Regierung hat seit Frühjahr 2002 die Aktivitäten der Sicherheitsdienste in der eritreischen Diaspora erheblich verstärkt und hierfür zusätzliches Personal ins Ausland entsandt (vgl. BayVGH vom 14.8.2006 a. a. O.; HessVGH vom 27.3.2006 a. a. O. m. w. N.).

    Ausgehend von der verstärkten Überwachung der in Deutschland lebenden Eritreer durch die eritreische Regierung kann mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass (auch einfache) Mitglieder der EDP und deren Aktivitäten in Eritrea bekannt werden (vgl. BayVGH vom 14.8.2006 a. a. O.; HessVGH vom 27.3.2006 a. a. O. und vom 21.3.2007 Az. 9 UE 1676/06.A mit zahlreichen Nachweisen).

    Das Bedrohungspotential, das die eritreische Regierung den ,,Abweichlern aus den eigenen Reihen" beimisst, kommt auch darin zum Ausdruck, dass die eritreische Regierung als Reaktion auf den kritischen Brief der ,,G 15"-Gruppe im September 2001 zahlreiche Verhaftungen vorgenommen hat (vgl. HessVGH vom 27.3.2006 a. a. O.).

    Nach alledem besteht Anlass zur Annahme, dass jedwede Aktivität von Mitgliedern der EDP in Verfolgung der Ziele dieser Partei von der eritreischen Regierung als staatsschädigend eingestuft wird (so auch HessVGH vom 27.3.2006 a. a. O.).

  • VGH Hessen, 21.03.2007 - 9 UE 1676/06

    Flüchtlingsanerkennung eines einfachen aktiven Mitglieds der ENSF - früher:

    Der eritreische Staat registriert jedwede regierungsfeindliche, exilpolitische Tätigkeit im Bundesgebiet (wie Urteil des Senats vom 27. März 2006 - 9 UE 705/05.A -, ZAR 2006, 374 [Ls]; Bay. VGH, Urteil vom 14. August 2006 - 9 B 04.30627 -, juris).

    Bereits in seiner Entscheidung vom 27. März 2006 (- 9 UE 705/05 -, ZAR 2006, 374 [Ls] = juris), in welcher es um die Frage der Verfolgungsgefährdung einfacher Mitglieder der EDP ging, hat der Senat ausgeführt, dass Eritrea auch im Ausland über ein außerordentlich gut funktionierendes Spitzelsystem verfügt, dass jegliche Betätigung bei einer oppositionellen Organisation registriert und die entsprechenden Informationen an die Sicherheitsdienste weiterleitet (so auch Bayerischen VGH, Urteil vom 14. August 2006 - 9 B 04.30627 -, juris).

  • VG Gießen, 30.07.2013 - 6 K 1617/12

    Nachfluchtgründe, subjektive Nachfluchtgründe, Exilpolitik, Eritrea, EDP,

    Das Gericht schließt sich damit der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.03.2006 (Az. 9 UE 705/05.A) an, da eine abweichende Beurteilung rechtfertigende Erkenntnisse trotz des inzwischen verstrichenen Zeitraums nicht vorliegen.

    Das Gericht schließt sich damit der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.03.2006 (Az. 9 UE 705/05.A) an, da eine abweichende Beurteilung rechtfertigende Erkenntnisse trotz des inzwischen verstrichenen Zeitraums nicht vorliegen.

    Auszugehen ist dabei davon, dass nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 27.03.2006, Az.: 9 UE 705/05.A, EzAR-NF 63 Nr. 3) einfache Mitglieder der EDP im Falle einer Rückkehr nach Eritrea auch dann mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen haben, wenn sie sich in der Bundesrepublik Deutschland lediglich in untergeordneter Weise für die Partei betätigt haben und dies auch für Mitglieder der EPDP gilt, die aus dem Zusammenschluss der EDP mit der EPP und der EPM im Januar 2010 entstanden ist.

  • VG Münster, 10.09.2019 - 11 K 5924/16
    vgl. z.B. Auswärtiges Amt, Auskunft an das VG Kassel vom 18. Mai 2004, Antwort zu Frage 5); Auswärtiges Amt, Auskunft an das VG Magdeburg vom 30. Juni 2004; Auswärtiges Amt, Auskunft an das VG Aachen vom 9. Dezember 2004; vgl. zur Rezeption dieser Auskünfte in der Rechtsprechung insbesondere auch Bayerischer VGH, Urteil vom 14. August 2006 - 9 B 04.30627 -, juris, Rn. 20 ff. und Hessischer VGH, Urteil vom 27. März 2006 - 9 UE 705/05.A -, juris, Rn. 23 ff.
  • VGH Bayern, 14.08.2006 - 9 B 04.30627

    'Eritrea, subjektive Nachfluchtgründe, exilpolitische Betätigung,

    Die eritreische Regierung hat seit Frühjahr 2002 die Aktivitäten der Sicherheitsdienste in der eritreischen Diaspora erheblich verstärkt und hierfür zusätzliches Personal ins Ausland entsandt (vgl. HessVGH Urteil vom 27.3.2006 - Az. 9 UE 705/05 A m.w.N.).
  • VG Würzburg, 12.04.2017 - W 3 K 16.30686

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Eritrea)

    Nach den vorliegenden Erkenntnissen haben auch einfache Mitglieder von Eritreischen Exilorganisationen im Falle einer Rückkehr nach Eritrea mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung zu befürchten (vgl. VGH Kassel, U.v. 21.3.2007 - E 1676/06.A - und U.v. 27.3.2006 - 9 UE 705/05.A-; BayVGH, U.v. 14.8.2006 - 9 B 04.30627 - alle: juris).
  • VG Frankfurt/Main, 10.11.2006 - 8 E 2774/05

    Eritrea, Verhaftung, Oppositionelle, Eritrean Democratic Party, EDP, Mitglieder,

    Das Verwaltungsgericht gibt seine bisherige Rechtsprechung auf und schließt sich der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 27.3.2006 (9 UE 705/05.A) an.
  • VG Augsburg, 24.08.2007 - Au 1 K 07.30124

    Eritrea, EDP, Eritrean Democratic Party, Mitglieder, Überwachung im Aufnahmeland,

    Damit droht der Klägerin wegen ihrer exilpolitischen Betätigung im Fall der Rückkehr nach Eritrea mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung (vgl. dazu allgemein BayVGH vom 14.8.2006 Az. 9 B 04.30627 - juris - HessVGH vom 27.3.2006 Az. 9 UE 705/05.A).
  • VG Augsburg, 22.02.2010 - Au 1 K 09.30160

    Anerkennung als Flüchtling; Geltendmachung von subjektiven Nachfluchtgründen

    Zunächst ist davon auszugehen, dass im Falle der Klägerin Wiederaufgreifensgründe im Sinne des § 51 VwVfG vorliegen und der Klägerin bei einer Rückkehr nach Eritrea mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer politischen Verfolgung droht (vgl. dazu allgemein BayVGH vom 14.8.2006 Az. 9 B 04.30627 - ; HessVGH vom 27.3.2006 Az. 9 UE 705/05.A - ).
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